Arbeitsrecht im Internet
Hinsichtlich des Anforderungsprofils im Allgemeinen und bezüglich arbeitsrechtlicher Fragen im Speziellen, ist zwischen dem «Zugang» der «Experten» und jenem der «Laien» zu rechtlichen Fragen zu differenzieren. Im Gegensatz zum Bedarf des Experten ist für den Laien nicht der einzelne Zugang zu den drei wesentlichen Quellen des Rechts (Rechtstexte, Judikatur und Literatur) essentiell, sondern eine zusammenfassende Darstellung derselben. Der Experte wird alle für ihn relevanten arbeitsrechtlichen Rechtsquellen in den für ihn naheliegenden Rechtsdatenbanken (RIS I RDB) großteils unentgeltlich finden. Der Laie wird sich, um sich über arbeitsrechtliche Fragen zu informieren, dem Internetangebot der gesetzlichen bzw. freiwilligen Interessenvertretungen bedienen.
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