Persönlichkeitsrecht der ePerson?
Hinter dem Begriff der ePerson vermutet man intelligente Softwareagenten. Diese Perspektiven sollen aber nicht davon ablenken, dass hinter der ePerson in erster Linie die natürliche Person steht. In der «virtuellen Realität» werden wir durch Datensammlungen repräsentiert und handeln in E-Government und E-Commerce mittels elektronischer Signatur. Mit der Bedeutung des elektronischen Rechtsverkehrs steigt auch die Bedeutung des Datenschutzgesetzes. Seine teils generalklauselartigen Normen bleiben aufgrund der ständigen Weiterentwicklung der Informationstechnologie auslegungsbedürftig. Daher erläutert der vorliegende Beitrag zwei wichtige Interpretationsmaßstäbe - den Personenbegriff der Datenschutzrichtlinie und ihr Prinzip, das informationelle Selbstbestimmungsrecht.
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