Ärzteverträge der Sozialversicherung im Internet
Ein weiterer Schritt zur Transparenz im Gesundheitswesen: Verträge der gesetzlichen Krankenversicherung mit Ärzten, Apothekern und anderen Gesundheitsdiensteanbietern werden erstmals im Internet gesammelt offen gelegt. Damit ist nachvollziehbar, welche Leistungen zu welchen Bedingungen von Freiberuflern bzw. gewerblichen Anbietern mit den gesetzlichen Krankenkassen verrechnet werden können bzw. wie für Patienten die Details für die Kostenerstattung bei Behandlungen lauten. Technisch wird dafür das seit 2002 bestehende Kundmachungssystem der Sozialversicherung http://www.avsv.at verwendet. Damit sind die öffentlich-rechtlichen (Satzungen, Krankenordnungen) und privatrechtlichen Detailgrundlagen der Patienten-Arzt-Sozialversicherungs-Beziehung unter einer Webadresse einfach zugänglich.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Rahmenbedingungen
- 2. Anlass
- 3. Unterschiede zwischen GesV und Gesetz, Kunsttexte
- 4. Vorgangsweise
- 4.1. Ältere Gesamtverträge 1948 – 2009
- 4.2. Kompilierte Fassungen
- 5. Unterschrift der Kundmachungsverlautbarung
- 6. Was nicht kundgemacht wird
- 6.1. Lieferverträge einzelner Unternehmer oder Gesundheitsdiensteanbieter
- 6.2. Gesamtverträge der Krankenfürsorgeanstalten
- 7. Literatur
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