Googles Autocompletefunktion als juristische Herausforderung
Für die «Autocompletefunktion» (Autovervollständigung) kombiniert Google die Ergebnisse des «geheimen» Suchalgorithmus mit der Suchaktivität andere Nutzer. Je häufiger nach einem Begriff gesucht wird, desto wahrscheinlicher ist sein Auftauchen in der Autovervollständigungsliste von Google. Die Vervollständigung von Suchanfragen erfolgt darüber hinaus «personalisiert», genauer gesagt, endgeräteabhängig. Daraus ergeben sich juristische Fragestellungen i.Z.m. dem Persönlichkeitsrecht Betroffener, dem Urheberrecht und der Suchmaschinenhaftung, denen der Beitrag nachgehen möchte.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Technische Grundlagen
- 3. Rechtliche Beurteilung
- 3.1. Österreichische Ausgangslage
- 3.2. Unionsrecht
- 4. Ausgewählte Judikaturfälle
- 4.1. Frankreich und Italien
- 4.2. Schweiz
- 4.3. Deutschland
- 5. Eigene Stellungnahme
- 6. Zusammenfassung
- 7. Literatur
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