Vereinbarungen nach Art. 15a B-VG
Die Möglichkeit des Abschlusses von Vereinbarungen zwischen dem Bund und einem, mehreren oder allen Ländern besteht nach Einführung des Art. 15a in das Bundes-Verfassungsgesetz bereits seit 1975. Das Verfahren zum Abschluss ist nur in Grundsätzen determiniert. Die Zunahme des Abschlusses derartiger Vereinbarungen in den letzten Jahren wirft Fragen auf, die eine nähere Befassung mit diesem Thema erfordern. Im folgenden Beitrag sollen die Grundlagen dargestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Der Artikel 15a B-VG
- 1.1. Geschichte
- 1.2. Praxis
- 1.3. Bezeichnung
- 1.4. Rechtsqualität
- 2. Vertragspartner
- 2.1. Vorgaben aus dem B-VG und den Landesverfassungen
- 2.2. Gemeinden als Vertragspartner
- 3. Vertragsinhalt
- 3.1. Vorgaben aus dem B-VG und den Landesverfassungen
- 3.2. Erfahrungen, Themen, Motive
- 3.3. Judikatur des Verfassungsgerichtshofes
- 4. Transformation
- 4.1. Österreich Konvent
- 4.2. Eigene Ansicht
- 5. Verfahren zum Abschluss einer Vereinbarung
- 5.1. Allgemeines
- 5.2. Besondere Fragen in Bezug auf das Verfahren
- 6. Fazit und Ausblick
- 7. Literatur
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