Ein europaweites Netzwerk vertrauenswürdiger Identitäten?
Die Signaturrichtlinie (1999/93/EG) wird nach fünfzehnjährigem Bestehen durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt abgelöst, deren Regelungsgegenstand wesentlich über jenen der Richtlinie hinausgeht. Der Beitrag versucht, Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtsakte und die zu erwartenden Auswirkungen in der innerstaatlichen Rechtspraxis zu benennen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Praxiswirkungen der Verordnung (EU) Nr. 910/2014
- 2. Im Detail ergeben sich folgende Befunde:
- 2.1. Anwendungsbereich
- 2.2. Elektronische Signatur
- 2.3. Definition der fortgeschrittenen elektronischen Signatur
- 2.4. Unterzeichner
- 2.5. Qualifizierte elektronische Signatur
- 2.6. Elektronische Signaturerstellungsdaten
- 2.7. Elektronische Signaturerstellungseinheit
- 2.8. Pflichtangaben für Zertifikate
- 2.8.1. Pflichtangaben
- 2.8.2. Unterzeichnerattribut
- 2.8.3. Elektronische Siegel
- 2.8.4. Beschränkungen des Geltungsbereichs
- 2.8.5. Pflichtinhalte des Zertifikats
- 2.9. Anbieter qualifizierter Zertifizierungsdienste
- 2.10. Validierungsdaten
- 2.11. Pseudonyme
- 2.12. Verkehrsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt
- 2.13. Rechtswirkung von Signaturen
- 2.14. Regulatorische Annexmaterien
- 2.14.1. Zeitstempel
- 2.14.2. Einschreiben
- 2.14.3. Webseiten-Zertifikat
- 3. Internationale Anerkennung gegen Haftung der Systemverantwortlichen
- 3.1. Anerkennungspflicht von Identifizierungssystemen
- 3.2. Haftungsregeln
- 4. Zusammenfassung und Ergebnisse
- 4.1. Was vergleichbar geregelt bleibt
- 4.2. Ausnahmen: Notifizierung und Haftung
- 4.3. Neuerungen
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