Richterliche Unabhängigkeit und Bring Your Own Device (BYOD) – Weg in die Zukunft oder unvertretbares Sicherheitsrisiko?
Die richterliche Unabhängigkeit gehört zu den zentralen Gestaltungsgrundsätzen für die Justiz. Das Konzept «Bring Your Own Device» (BYOD), also die Nutzung privater Mobilgeräte zu dienstlichen Zwecken, ist eine der neuen Entwicklungstendenzen in der digital geprägten Arbeitswelt. Die dadurch eröffnete Möglichkeit, an jedem Ort und zu jeder Zeit zu arbeiten, kommt auch dem Selbstverständnis der Richter entgegen. Der Beitrag erörtert die Frage, ob BYOD bei Richtern ein zukunftsweisendes Modell darstellt oder ob unter technischen und datenschutzrechtlichen Aspekten gravierende Sicherheitsrisiken bestehen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Allgemeine Problemstellung
- 1.1. Zum Grundgedanken der richterlichen Unabhängigkeit
- 1.2. Zum Grundkonzept des BYOD
- 2. BYOD und richterliche Unabhängigkeit
- 2.1. Anmerkungen zum allgemeinen Diskussionsstand
- 2.2. Besonderheiten beim Thema «Richterliche Unabhängigkeit und BYOD»
- 2.3. Richterliche Unabhängigkeit in Zeiten der E-Akte
- 2.4. Richterliche Unabhängigkeit und BYOD – eine potentielle Idealkombination
- 3. Technische Grundsatzfragen
- 3.1. Allgemeine Herausforderungen
- 3.1.1. Schutz des gerichtsinternen Netzes
- 3.1.2. Schutz der Geräte
- 3.2. (Temporäre) Speicherung der Daten auf dem Endgerät
- 3.2.1. Auswahl der Dokumente bei Gericht
- 3.2.2. Herunterladen der Dokumente mit Hilfe eines VPN-Client
- 3.2.3. Synchronisierung und Änderungsverfolgung
- 3.2.4. Sandboxing
- 3.3. Keine Vorhaltung der Daten auf dem Endgerät
- 4. Rechtliche Grundsatzfragen
- 4.1. Zur Bedeutung des Eigentums am Endgerät
- 4.2. Zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Arbeitgebers
- 5. Zusammenfassung und Ausblick
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