Datenschutzkonformer Einsatz von US-Services
Privacy Shield und Standarddatenschutzklauseln scheinen legitime Mittel zur Datenübertragung in die USA zu sein. Doch ist dem tatsächlich so? Die Aufdeckungen durch Whistleblower Snowden haben die Praktiken der USA zu Massenabfragen deutlich gemacht. Der CLOUD-Act erlaubt Zugriffe auf Daten, die US-Unternehmen verarbeiten – unabhängig vom Speicherort. Der neueste geplante Streich der EU, die e-Evidence-Verordnung ist ein Versuch, Datenübermittlungen an US-Behörden und US-Gerichte zu legalisieren. Der Preis dafür wäre jedoch hoch. Diese Analyse befasst sich mit Wegen und Irrwegen der Datenübermittlung in die USA.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage für Unternehmen
- 2. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
- 3. Rechtsgrundlagen für die Datenübermittlung
- 3.1. Privacy Shield
- 3.2. Standarddatenschutzklauseln
- 3.3. Wegfall der Rechtsgrundlagen?
- 3.4. Keine Rechtsgrundlage: CLOUD-Act
- 3.4.1. Exkurs: «Beitritt» UK zum CLOUD-Act
- 3.5. Mögliche Rechtsgrundlage: E-Evidence-Verordnung
- 3.5.1. Kritische Stimmen
- 3.6. Zwischenresümee
- 4. Datensicherheitsmaßnahmen und Vertragsrecht als Ausweg?
- 5. Resümee
- 6. Literatur
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