Jusletter IT

Jedem Gesetz seine Homepage

  • Autor/Autorin: Adalbert Skarbal
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: Rechtsinformation
  • Zitiervorschlag: Adalbert Skarbal, Jedem Gesetz seine Homepage, in: Jusletter IT 26. Februar 2005
Weil alles staatliche Handeln gesetzlichen Bezug hat, ist ein einheitlicher Internetauftritt aller Normen sinnvoll. Von einem Gesetzesportal ausgehend (etwa gesetze.gv.at) hätte man Zugang zu den einzelnen Homepages der Gesetze (abgb.gesetze.at). Jede Gesetzeshomepage enthält Gesetzestext, Materialien, Verordnungen, richtungsweisende Gerichtsentscheidungen, Erlässe und Links. Diese Wissensbasis der Norm ist Ausgangspunkt für einen vielfältigen Workflow mit unterschiedlichen Zugangsstufen: vom Zugriff für jedermann zur Information über den Staatsbürger mit Zugriff auf seinen Steuerakt und dem Beamten mit einem speziellen Zugriff auf die von ihm zu vollziehenden Normen und Akte bis zum Novellierungszugriff der gesetzgebenden Organe und begutachtenden Stellen: Public Knowledge Management.

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