E-Commerce: Verantwortlichkeit für Unternehmen und vertretungsbefugte Organe aus verwaltungsstrafrechtlicher und strafrechtlicher Sicht
Darstellung der verwaltungsstrafrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und vertretungsbefugten Organen im Rahmen des E-Commerce. Im Verwaltungsstrafrecht besteht die Möglichkeit der Delegation der Verantwortung von Managern gem § 9 VStG (Verantwortlicher Beauftragter). Übertretungen der relevanten Materiengesetze (ua ECG, DSG oder TKG) können für vertretungsbefugte Organe empfindliche Geldstrafen mit solidarischer Haftung des Unternehmens zur Folge haben.
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