Jusletter IT

ERsB – Ergänzungsregister für sonstige Betroffene: eine Dienstleistung des Finanzministeriums

  • Autor/Autorin: Josef Makolm
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: E-Government, E-Justice
  • Zitiervorschlag: Josef Makolm, ERsB – Ergänzungsregister für sonstige Betroffene: eine Dienstleistung des Finanzministeriums, in: Jusletter IT 16. Februar 2006
Das «Ergänzungsregister für sonstige Betroffene» (ERsB) ermöglicht es, Entitäten, die weder im Firmenbuch noch im Vereinsregister einzutragen sind, mit digitaler Identität auszustatten. Der ERsB-Registrierungsprozess stellt eine spezifischen Art von PPP (Public Private Partnership) dar. Das System basiert auf der österr E-Government-Infrastruktur (MOA etc) und besteht aus hochautomatisierten und orchestrierten IT-Workflows. Die Herausforderung «Public Value» anstelle von Verwaltungs-Overhead zu kreieren wurde durch einen Entwicklungsprozess in Kongruenz zum «Holistic Reference Framework for E-Government» (Wimmer-Modell) bewältigt. Alle betroffenen internen und externen Stakeholder wurden in das Entwicklungsprojekt integriert, was dem System eine gute Benutzerakzeptanz beschert. Das Projekt und seine Ergebnisse können durchaus als Referenz für weitere E-Government-Projekte dienen.

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