Verträge im Netz: Agentenverhandlungen beim elektronischen Vertragsschluss
Auch in der Internetökonomie ist die Durchführung transparenter, gerichtsfester, robuster und sicherer Informations- und Transaktionsdienste wünschenswert. Daher wird durch die Umsetzung von «Verträgen im Netz» der vollautomatisierte agentenbasierte Vertragsschluss und die persönliche Beratung durch einen elektronischen Rechtsanwalt, genannt «Rechtsmediator», auch für juristische Laien ermöglicht. Der menschliche Nutzer wird dabei durch einen Agenten vertreten, der für ihn den Vertragschluss und eine eventuell stattfindende Verhandlung über juristische Benutzerpräferenzen übernimmt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Überblick
- 2. Aufgabe des Agenten
- 3. Voraussetzungen und Ablauf der Agentenverhandlung
- 4. Automatisierte rechtliche Überprüfung im Rechtsmediator
- 5. Zusammenfassung und Ausblick
- 6. Literatur
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