Europäische Bürgerinitiative – Rückblick und Ausblick aus österreichischer Position
Nachdem im Jahr 2010 mit Input der 27 Mitgliedstaaten ein Entwurf zur Verordnung betreffend das EBI konzipiert und vom Europäischen Parlament verabschiedet worden ist, ist es 2011 nun Sache der Mitgliedstaaten, innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der Verordnung für eine verordnungskonforme Vollziehbarkeit der Europäischen Bürgerinitiative zu sorgen. Vieles konnte in den letzten Monaten klargestellt werden, bei einigen Merkmalen der Verordnung darf man gespannt sein, ob die Skepsis mancher Mitgliedsaaten in Hinblick auf eine ordnungsgemäße Vollziehbarkeit der Verordnung gerechtfertigt waren.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Rückblick
- 1.1. Genese der Verordnung
- 1.2. Welche Voraussetzungen sind für die Einbringung einer Europäischen Bürgerinitiative erforderlich?
- 2. Ausblick
- 2.1. «Hausaufgaben»
- 2.2. Maßnahmen auf verfassungsrechtlicher Ebene?
- 2.3. Einfach-gesetzliche Regelungen
- 2.4. Erforderliche administrative Maßnahmen für die Europäische Bürgerinitiative
- 3. Literatur
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