Jusletter IT

Regelung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich

  • Autor/Autorin: Egmar Wolfeil
  • Kategorie: Kurzbeiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2012
  • Zitiervorschlag: Egmar Wolfeil, Regelung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich, in: Jusletter IT 29. Februar 2012
Am 28.04.2011 hat der Nationalrat zwei Gesetze beschlossen, mit denen die EU-Richtlinie 2006/24/EG nun auch in Österreich umgesetzt wird, die Änderungsgesetze zum Telekommunikationsgesetz sowie Sicherheitspolizeigesetz und Strafprozessord-nung.
Unabhängig von der Frage, ob die genannte europäische Richtlinie selbst bereits gegen Europäische Grundrechte verstößt, soll geprüft werden, ob die Bestimmungen zu deren Umsetzung in Österreich mit nationalem und europäischem Recht in Ein-klang stehen.
Dabei geht es einmal um die ausreichende Bestimmtheit der Eingriffsnormen im Sin-ne der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 8 EMRK. Es ist vorgesehen (§ 102a TKG neu), dass eine Speicherung von sog. Vorratsdaten zur Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten erfolgt, deren Schwere eine Anordnung nach § 135 Abs. 2a StPO rechtfertigt, also eine vorsätzliche Straftat, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Von dieser Regelung werden nicht nur schwerwiegende Delikte erfasst, wie dies im Sinne der EU-Richtlinie angestrebt gewesen ist, also or-ganisierte Kriminalität und Terrorismus, sondern auch zahlreiche mittelschwere Straftaten wie z.B. schwere Sachbeschädigung und viele Vermögensdelikte.
Aufgrund des Umfangs der möglichen Eingriffe bei einer großen Zahl von Delikten erscheint fraglich, ob die die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, d.h. ob die neuen Vor-schriften zur Vorratsdatenspeicherung in einer demokratischen Gesellschaft im Sin-ne von § 1 Abs. 2 DSG 2000 und Art. 8 Abs. 2 EMRK notwendig sind.
Mit der Vorratsdatenspeicherung ist auch eine Erfassung der Verkehrsdaten der zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsgruppen verbunden. Maßnahmen, diese Da-ten vor einer Auswertung durch Ermittlungsbehörden herauszufiltern, sind nicht vorgesehen. Damit wird das Umgehungsverbot des § 144 StPO praktisch aufgeho-ben.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Erwägungen des Gesetzgebers
  • 3. Grundzüge der gesetzlichen Regelung
  • 4. Kritische Würdigung der neuen Regelung
  • 4.1. Ausreichende Bestimmtheit des Gesetzes
  • 4.2. Verhältnismäßigkeit
  • 4.3. Amtsverschwiegenheit und Vorratsdaten
  • 5. 5. Zusammenfassung

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