Mitgehangen – Mitgefangen? Neue Haftungsansätze für Online-Plattformbetreiber
Eine Haftung des Online-Auktionshauses für fremde Inhalte wie z.B. für Markenverletzungen war bislang beschränkt; es kam darauf an, ob das Online-Auktionshaus Kenntnis erlangt hat und sofort tätig wurde (sog. Haftungsprivileg). Nunmehr hat der EuGH im Zuge eines Vorabentscheidungsverfahrens festgehalten, dass das Haftungsprivileg dann für das Online-Auktionshaus nicht gilt, wenn es aktiv in den Versteigerungsprozess eingreift.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangsbasis
- 2. Zum Ablauf von Online-Auktionen am Beispiel eBay
- 3. Zur Rolle des Online-Auktionshauses
- 3.1. Verletzung immaterieller Schutzrechte
- 3.2. Optimierung des Verkaufs
- 3.3. Steigerung der Popularität
- 4. Haftung der Online-Auktionshäuser für fremde Markenverletzungen
- 4.1. Bisherige Rechtslage
- 4.2. Neue Rechtslage
- 5. Conclusio
- 6. Literatur
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