Jusletter IT

Zweitverwertung von C-128/11 (UsedSoft): Die Folgen für andere Gebrauchsmärkte juristisch und ökonomisch betrachtet

  • Autoren/Autorinnen: Clemens Nopp / Walter Hötzendorfer
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: Urheberrecht
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2013
  • Zitiervorschlag: Clemens Nopp / Walter Hötzendorfer, Zweitverwertung von C-128/11 (UsedSoft): Die Folgen für andere Gebrauchsmärkte juristisch und ökonomisch betrachtet, in: Jusletter IT 20. Februar 2013
In der Rs. C-128/11 (UsedSoft) entschied der EuGH durchaus überraschend, dass der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz auch auf Software anzuwenden ist, die nicht in Form eines physischen Datenträgers erworben wurde. Somit ist der Handel mit «gebrauchter», ursprünglich per Download bezogener Software zulässig. Es ist zu untersuchen, ob sich die Wertungen dieser Entscheidung auch auf andere digitale Güter wie Musikdateien und E-Books übertragen lassen und welche ökonomischen Auswirkungen die Zulässigkeit von Gebrauchtmärkten für solche Güter auf die beteiligten Akteure hat. Es zeigt sich, dass diese Auswirkungen in Summe meist positiv sind und im Einzelfall sogar die Produzenten vom Gebrauchthandel profitieren.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Juristische Analyse
  • 3. Ökonomische Analyse
  • 3.1. Auswirkungen von Märkten für gebrauchte digitale Güter
  • 3.2. Erkenntnisse aus theoretischen und empirischen Arbeiten
  • 3.3. Sekundäre Effekte
  • 3.4. Volumen des Gebrauchtmarktes für digitale Güter angesichts aktueller Entwicklungen
  • 4. Zusammenfassung und offene Fragen

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