Multimodaler Zugang für Personen mit Sprech- und Sprachstörungen bei der Abwicklung von alltäglichen Rechtsgeschäften
Der Abschluss eines Rechtsgeschäftes erfolgt in der Regel durch verbalsprachliche, das heißt mündliche oder schriftliche gegenseitige Willensäußerungen der jeweiligen Vertragspartner. Personen, die in Folge einer Sprech- oder Sprachstörung nicht zu verbalen Sprechakten in der Lage sind, benötigen für ihre alltäglichen Rechtsgeschäfte die Hilfe einer betreuenden Person. Diese Unterstützung kann wesentlich reduziert werden, wenn die betroffene Person in die Lage versetzt wird, unter Zuhilfenahme von alternativen Kommunikationsmethoden Willensäußerungen abzugeben. Im Einzelfall kann eine betroffene Person durch visuelle, visuell-kinästhetische oder taktil-kinästhetische Zeichen Vertragsinhalte selbständig verhandeln und ein Rechtsgeschäft autonom abschließen. Zur Kommunikationsunterstützung kann eine betroffene Person auch auf elektronische Systeme wie Sprachcomputer (Kommunikatoren) mit multimodalen Eingabemöglichkeiten zurückgreifen: diese transcodieren eingegebene Zeichen in sprachliche Zeichen. Der vorliegende Beitrag erörtert, wie Sprachcomputer mit Augensteuerung eingesetzt werden können, um betroffene Personen bei der Durchführung von Rechtsgeschäften des alltäglichen Lebens zu unterstützen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Steuerung eines Kommunikators durch Augenbewegungen
- 3. Hilfestellung zur (Rechts-)Kommunikation
- 4. Schlussfolgerungen
- 5. Literatur
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