Jusletter IT

Rechtsvisualisierung im Spannungsfeld zwischen Abstraktion und Applikation – am Beispiel des neuen schweizerischen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts

  • Autor/Autorin: Caroline Walser Kessel
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Schweiz
  • Rechtsgebiete: Rechtsvisualisierung
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2013
  • Zitiervorschlag: Caroline Walser Kessel, Rechtsvisualisierung im Spannungsfeld zwischen Abstraktion und Applikation – am Beispiel des neuen schweizerischen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, in: Jusletter IT 20. Februar 2013
Am 1. Januar 2013 trat in der Schweiz das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft. Die in diesem Gesetz geregelten Sachverhalte sind nicht einfach zu verstehen. Daher soll mittels visueller Darstellung der wichtigsten Teile des Gesetzes eine Möglichkeit geschaffen werden, den betroffenen Personen den Anwendungsbereich des Gesetzes näher zu bringen. Es besteht auf dem Gebiet des KESR ein komplexes gesetzliches Umfeld. Die vorgesehenen Massnahmen sind zum Teil sehr einschneidend. Zudem sind die Betroffenen meist beeinträchtigt (körperlich und/oder geistig) oder wegen jugendlichen Alters unerfahren. Die Verfahrensabläufe sind starr, gesetzlich vorgegeben und oft nicht leicht verständlich. Eine bildhafte Darstellung «entschlüsselt» den Text, der schon rein sprachlich für Laien schwer fassbar ist. Aber Visualisierung hilft auch den Betreuern: Erwachsenen- und Jugendschutzbehörden, Sozialarbeiter, Richter, Beamte, Psychologen, Pädagogen usw. Sie befinden sich angesichts der Abstraktheit des Gesetzes oft in einem Erklärungsnotstand ihren Klienten gegenüber, müssen aber dennoch handeln können. Nur Verständnis schafft Vertrauen. Aus diesem Grund wird in diesem Projekt auf Visualisierung gesetzt. Es handelt sich hier um ein «Work in Progress», weshalb zum Zeitpunkt der Tagung erst ein Anfangsstadium vorgestellt werden kann.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einführung
  • 1.1. Hypothese
  • 1.2. Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – Ein Überblick
  • 1.3. Visualisierung ist weiterhin im Vormarsch – Beispiele
  • 2. Von der Abstraktion zur Applikation im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • 2.1. Die generell-abstrakte Norm als Ausgangspunkt
  • 2.2. Die Rechtsdurchsetzung (Applikation) im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • 3. Die Visualisierung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts als Brücke zwischen Abstraktion und Applikation
  • 3.1. Die Adressaten des visualisierten Gesetzes
  • 3.2. Konkrete Problemfelder und deren Entschärfung
  • 3.3. Visualisierte Inhalte des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
  • 3.4. Empirische Überprüfung der Hypothese
  • 3.5. Beispiel
  • 4. Literatur

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