Jusletter IT

Menschenwürde und Datenschutz

  • Autoren/Autorinnen: Marie-Theres Tinnefeld / Friedrich Lachmayer
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Deutschland
  • Rechtsgebiete: Rechtstheorie
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2013
  • Zitiervorschlag: Marie-Theres Tinnefeld / Friedrich Lachmayer, Menschenwürde und Datenschutz, in: Jusletter IT 20. Februar 2013
Der Begriff der Menschenwürde ist als Rechtsbegriff in zahlreichen Rechtstexten quantitativ und qualitativ verankert. Gleichsam als einer der axiomatischen Rechtsbegriffe kommt der Menschenwürde eine starke Stellung in der Rechtsordnung zu. Der Datenschutz, der mit seinen spezifischen intimen und privaten Schutzräumen einen Bezug zur Menschenwürde bildet, ist einer der neuen Rechtsbegriffe, der im argumentativen Spiel viele andere Interessen übertrifft. Freilich scheint es einen Machtbereich zu geben, in dem der Datenschutz nicht mehr als Hindernis erachtet wird, und einen Bereich von noch größerer Macht, in dem selbst die Menschenwürde nicht mehr als relevant wahrgenommen wird. Dennoch kann die Menschenwürde gleichsam als «Hauptgrundrecht» angesehen werden. Der Achtungsanspruch bestimmt Tabuzonen menschlicher Bereiche, in die nicht eingegriffen werden darf, beispielsweise auch nicht aufgrund der Pressefreiheit, die im Übrigen aus dem Kreis der übrigen Grundrechte in einer rechtsstaatlichen Demokratie in einer sehr spezifischen Weise herausragt. Die Menschenwürde gehört zu den universalia in re, die – als universalia in persona – die Sinnweltentität der Menschen konstituieren. Der Datenschutz trägt dem Rechnung.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Etablierte Begriffe
  • 2. Die Würde des Menschen als Sinnweltentität
  • 3. Kontextgrenzen im Falle des Datenschutzes
  • 4. Das Prinzip der Menschenwürde und ihr Schutz
  • 5. Die Menschenwürde als
  • 6. Achtungsbereich der Menschenwürde
  • 7. Verletzung der Menschenwürde
  • 8. Würdig – für etwas
  • 9. Frevel als Grenze der Macht

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