Wege zur Schaffung der Vertrauenswürdigkeit und Integrität des Wahldiensteanbieters am Beispiel eines Wahlschutzbeauftragten
Ein herkömmliches Wahlverfahren in seiner Abwicklung auf elektronischem Weg umzusetzen, bedarf neben einem technisch anspruchsvollen Aufbau auch einer erweiterten Organisation der Wahlvorstände und Wahlhelfer, deren Arbeit künftig zumindest bei elektronisch übermittelten Voten von Maschinen und deren Bedienpersonal bewerkstelligt werden muss. Um diese neue Sphäre außerhalb der direkten Einflussmöglichkeit des Wahlvorstands möglichst hoch abzusichern, bedarf es innerhalb der Organisation des Wahldiensteanbieters einer unabhängigen Person (Wahlschutzbeauftragter), die gegenüber dem Wahlvorstand dafür einsteht, dass die gesetzlich formulierten Voraussetzungen bei Vorbereitung, Durchführung und Auszählung einer parlamentarischen Wahl vollumfänglich eingehalten werden.
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