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Urheberrecht und Parodie in Japan

Wer sollte das Urheberrecht schützen, der Urheber selbst oder der Staat?

  • Autor/Autorin: Takashi Izumo
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Japan
  • Rechtsgebiete: Urheberrecht, Datenschutz, E-Commerce
  • Zitiervorschlag: Takashi Izumo, Urheberrecht und Parodie in Japan, in: Jusletter IT 11. Dezember 2014
Manchmal werden Urheberrechte in guter Absicht verletzt, z.B. dann, wenn Filme oder Lieder hochgeladen werden, um diese zu verbreiten oder ihnen Anerkennung zu zollen. Die japanische Regierung überlässt es den Urhebern, zu entscheiden, ob solche Verletzungen strafrechtlich verfolgt werden sollen oder nicht. Diese Politik wurde jedoch seit einigen Jahren kritisiert, da es den Urhebern unmöglich ist, alle Fälle zu überprüfen. Im Moment wird darüber diskutiert, ob auch Dritte eine Anzeige gegen Urheberrechtsverletzungen aufgeben können sollen. Im Beitrag möchte der Autor die heutige Diskussion in Japan vorstellen und darüber Betrachtungen anstellen, wer das Urheberrecht schützen sollte – der Urheber selbst oder der Staat.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Über die Notwendigkeit für den Urheber, den Strafantrag zur Anklage zu bringen
  • 2.1. Die heutige Praxis der Verhaftung
  • 2.2. Die Diskussion über die Erfordernis des Strafantrags
  • 3. Die Gesetzwidrigkeit des Hoch- und Herunterladens
  • 3.1. Das gesetzwidrige Hochladen
  • 3.2. Das gesetzwidrige Herunterladen
  • 4. Die zwei Arten der Verletzung des Urheberrechts: Kopie und Parodie
  • 4.1. Unerlaubte Kopie
  • 4.2. Unerlaubte Parodie
  • 4.2.1. Der POKEMON-Fan-Art-Fall
  • 4.2.2. Der DORAEMON-Ending-Fall
  • 5. Das künftige Problem
  • 6. Schluss

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