Cheats aus rechtlicher Sicht
Computerspiele sind, wie fast alle Spiele, auch ein Betätigungsfeld für Mogler: Wenn man so nicht gut (genug) ist, dann bedient man sich unerlaubter Hilfsmittel. Dies ist vielen Herstellern unerwünscht, insbesondere bei Online-Mehrspieler-Spielen, da diese durch ein zu großes Ausmaß an Schwindeln für andere Spieler unattraktiv und damit finanziell weniger erfolgreich werden. Dieser Beitrag untersucht, welche Varianten von Hilfsmitteln es gibt und wie diese rechtlich einzuordnen sind. Weiters wird dargestellt, wie ein Nachweis des Einsatzes bzw. der konkreten Variante von Schwindelsoftware erfolgen kann.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Klassifikation zusätzlicher Elemente im Hinblick auf Computerspiele
- 3. Cheats, Bots und Hacks
- 3.1. Account-Sperre wegen Cheating?
- 3.2. Entwicklung von Cheat-Programmen
- 3.3. Schutz technischer Maßnahmen
- 3.4. Untersuchung und Nachweis von Cheat-Software
- 4. Zusammenfassung
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare