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Internet, Corporate Governance und Recht: Die CG-Berichte gemäss § 243b UGB

  • Autor/Autorin: Gisela Heindl
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: E-Commerce
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2014
  • Zitiervorschlag: Gisela Heindl, Internet, Corporate Governance und Recht: Die CG-Berichte gemäss § 243b UGB, in: Jusletter IT 20. Februar 2014
Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) hat in § 243b UGB die Verpflichtung für börsenotierte Aktiengesellschaften geschaffen, einmal pro Jahr einen sog. Corporate Governance-Bericht zu erstellen. Dieser Bericht soll Anleger, aber auch die Allgemeinheit über das System der Unternehmensführung, -steuerung und -kontrolle im Unternehmen informieren. Der Corporate Governance-Bericht ist gemeinsam mit den Jahresabschlussunterlagen im Firmenbuch einzureichen. Darüber hinaus sieht der Österreichische Corporate Governance Kodex in seiner C-Regel 61 die Veröffentlichung des Berichts auf der Website des Unternehmens vor. C-Regeln sind jedoch Regeln, die börsenotierte Gesellschaften einhalten oder nicht einhalten können. Bei einer Nichteinhaltung müssen die Gesellschaften lediglich die Nichteinhaltung offenlegen und begründen. Eine dem Kodex nicht zu entnehmende gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung des Corporate Governance-Berichts auf der Website des Unternehmens besteht nach § 108 Abs. 4 Z 2 Aktiengesetz (AktG). Gleichwohl ist diese Verpflichtung auf die Zeit unmittelbar vor, während und nach der Hauptversammlung beschränkt. In der Praxis sind Corporate Governance-Berichte österreichischer Aktiengesellschaften zumeist leicht auffindbar.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Corporate Governance und Corporate Governance-Erklärung
  • 2. Corporate Governance-Bericht nach österreichischem Recht
  • 3. Corporate Governance-Bericht und Österreichischer CG-Kodex
  • 4. Corporate Governance-Berichte in der Praxis
  • 5. Zusammenfassung / Schlussbemerkung
  • 6. Literatur

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