Jusletter IT

Der Eigentumsbegriff im Wandel der Zeit – eine philosophisch-ökonomische Analyse

  • Autoren/Autorinnen: Werner Faßrainer / Robert Müller-Török
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Deutschland
  • Rechtsgebiete: Rechtstheorie
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2014
  • Zitiervorschlag: Werner Faßrainer / Robert Müller-Török, Der Eigentumsbegriff im Wandel der Zeit – eine philosophisch-ökonomische Analyse, in: Jusletter IT 20. Februar 2014
Aktuelle Zahlen belegen weltweit eine größere Ungleichverteilung des Eigentums bei einer sich immer stärker öffnenden Einkommensschere. Die Bandbreite der politischen Diskussion reicht von «Working poor shall eat the rich» auf der einen Seite bis zur Forderung nach dem Minimalstaat und den Konzepten der Neoliberalen auf der anderen Seite. In Deutschland verweist man häufig auf Artikel 14 des Grundgesetzes, nach dem der Gebrauch des Eigentums zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Abstracts führt die Intensität der Auseinandersetzung in den USA zur realen Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Staates. Der Begriff des Eigentums wird von den Diskutanten kaum zum Problem gemacht, sondern als bekannt und allgemein gleich verstanden vorausgesetzt. Unser Beitrag beinhaltet kein Urteil, keine Empfehlung zu gängigen Positionen sondern er möchte in Erinnerung rufen, was «Eigentum» aus historischer, aus philosophischer und aus ökonomischer Sicht überhaupt ist. Unsere wortgeschichtliche Prüfung greift zunächst die Benennungen der griechischen Antike «oikeion» (Eigenes), «oikeiôsis» (Zueignung) und «oikonomia» (Haushaltsführung) auf. Das Ziel unseres Beitrages ist es, der gegenwärtigen und sicherlich nicht abgeschlossenen Diskussion eine solide Grundlage zu geben.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Ausgewählte Probleme im Spannungsfeld des Eigentums
  • 2.1. Sozialbindung des Eigentums
  • 2.2. Missbrauch des Eigentums
  • 2.3. Bedingungen, Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Eingriffe in das Eigentumsrecht
  • 2.4. Eigentumsrechte an unkörperlichen Dingen, die beliebig und zerstörungsfrei reprod
  • 3. Fazit und weiterer Forschungsbedarf

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