Die Geschichte der Regelungen des «elektronischen Rechtsverkehrs» in Deutschland und in Österreich im Vergleich
Die Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland und Österreich haben sich unterschiedlich entwickelt. Stand in Deutschland seit 2001 vor allem die Umgestaltung der Prozessordnungen zur Ermöglichung einer elektronischen Kommunikation mit und innerhalb der Justiz im Vordergrund, hat man in Österreich von Anfang an die Nutzer des elektronischen Rechtsverkehrs in Zentrum der gesetzgeberischen Aktivitäten gestellt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Beginn der automatisierten Datenverarbeitung bei Justizverfahren – Mahnverfahren
- 2.1. Österreich
- 2.2. Deutschland
- 2.3. Europäisches Mahnverfahren
- 3. Elektronischer Rechtsverkehr
- 3.1. Österreich
- 3.2. Deutschland
- 4. Exekutionsverfahren / Zwangsvollstreckungsverfahren
- 4.1. Österreich
- 5. Deutschland
- 6. Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen
- 6.1. Österreich
- 6.2. Deutschland
- 7. Handelsregister / Firmenbuch
- 7.1. Österreich
- 7.2. Deutschland
- 8. Insolvenzregister
- 8.1. Österreich
- 8.2. Deutschland
- 9. Vereinsregister
- 9.1. Österreich
- 9.2. Deutschland
- 10. Elektronischer Rechtsverkehr in Strafsachen
- 10.1. Österreich
- 10.2. Deutschland
- 11. Urkundenarchive
- 11.1. Österreich
- 11.2. Deutschland
- 12. Authentifizierungsfragen
- 12.1. Österreich
- 12.2. Deutschland
- 13. Fazit
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