Dienst ÜPF: Aktualisierte Richtlinien für Fernmeldedienste
Zur Klärung schwerer Straftaten ordneten die Schweizer Strafverfolgungsbehörden Überwachungsmassnahmen im Fernmeldeverkehr an. Die zuständigen Zwangsmassnahmengerichte entscheiden über die Genehmigung. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) führt die Massnahmen schliesslich gemeinsam mit den Anbieterinnen durch. Damit die Anbieterinnen diese Überwachungen reibungslos abwickeln können, erlässt der Dienst ÜPF Richtlinien. Diese wurden auf den neusten Stand gebracht und die Aktualisierung wurde am 22. Oktober 2015 veröffentlicht.
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