Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken
BGH – Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. April 2015 entschieden, unter welchen Voraussetzungen an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken elektronische Bücher auch ohne Einwilligung des Rechtsinhabers zugänglich gemacht werden dürfen. (Urteil I ZR 69/11)
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