Einführung von GovWare weiterhin auf Kurs
Zum Revision von Art. 269ter StPO im Rahmen der laufenden BÜPF-Revision
Der Nationalrat hat als Zweitrat die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs beraten und will – wie schon der Ständerat – künftig den Einsatz von GovWare («Staatstrojanern») zulassen. Der Autor stellt die Präzisierungen durch den Nationalrat und ihre Auswirkungen auf die Praxis vor.
Inhaltsverzeichnis
- I. Das Problem der Überwachung von Internettelefonie
- II. Die Revision des BÜPF
- 1. Zielsetzung
- 2. Die Diskussion im Ständerat
- 3. Die Diskussion in der Rechtskommission des Nationalrates
- 4. Die Diskussion im Nationalrat
- III. Kurze Würdigung der aktuellen Version
- 1. Zur Pflicht der Führung von Statistiken (Art. 269ter Abs. 4 StPO)
- 2. Zur Pflicht der lückenlosen Protokollierung (Art. 269quater Abs. 1 StPO)
- 3. Zur Pflicht der gesicherten Ausleitung (Art. 269quater Abs. 2 StPO)
- 4. Zur Pflicht der Überprüfung der Quellcodes (Art. 269quater Abs. 3 StPO)
- 5. Zum Bundesdienst (Art. 269quater Abs. 4 StPO)
- 6. Zur Exklusivität (Art. 269quater Abs. 5 StPO)
- IV. Ausblick
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