Rechtlich abgesichert oder nicht?
Übertragung von öffentlichen Gemeinderatssitzungen im Internet, Fernsehen und Radio
Der Landtag Baden-Württemberg überträgt seine Plenardebatten live im Internet und immer mehr Kommunen setzen sich mit diesem Thema auseinander. Die Vorzüge für den Bürger, eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Internet, Fernsehen oder Radio zu verfolgen, werden gepriesen und gehofft, das Interesse, Vertrauen und die demokratische Beteiligung der Öffentlichkeit an den Entscheidungen des kommunalen Gremiums zu festigen. Doch die rechtlichen Voraussetzungen werden in der Rechtsprechung und Praxis kontrovers diskutiert. So stellen sich die Fragen, welche Grundlagen die Kommunalgesetze in Baden-Württemberg bieten und welche Regelungen für die Übertragung der öffentlichen Ratssitzungen existieren. Der Beitrag geht deshalb zunächst darauf ein, nach welchen rechtlichen Grundlagen sich eine Übertragung in Baden-Württemberg richtet und welche Probleme dabei auftreten können. Es wird insbesondere die Funktionsfähigkeit des Gemeinderates und die Vereinbarkeit mit den Grundrechten beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Rechtliche Grundlagen
- 1.1. Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg
- 1.2. Das Landesdatenschutzgesetz
- 1.3. Das Bundesdatenschutzgesetz und weitere Gesetze
- 2. Rechtliche Aspekte der Übertragung
- 2.1. Funktionsfähigkeit des Gemeinderates
- 2.2. Vereinbarkeit mit den Grundrechten
- 3. Empirische Analysen und Ergebnisse
- 3.1. Analyse der Geschäftsordnungen der Gemeinderäte
- 3.2. Analyse der Best Practices ausgewählter Städte
- 4. Fazit und Empfehlungen
- 4.1. Allgemeine Empfehlungen
- 4.2. Rechtliche Empfehlungen
- 5. Literatur
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