Bundesgerichtshof zum Werktitelschutz von Smartphone-Apps
BGH – Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Apps für mobile Endgeräte wie Smartphones grundsätzlich Werktitelschutz genießen können. (Urteil I ZR 202/14)
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