Keine Verantwortlichkeit bei Verwendung von Markennamen «Mercedes-Benz» trotz Löschungsbemühungen
EuGH – Ehemals autorisierte Werkstätten von Daimler sind nicht für Anzeigen verantwortlich, die trotz ihrer Löschungsbemühungen weiterhin im Internet ihren Namen mit der Marke «Mercedes-Benz» in Verbindung bringen. Zudem kann Daimler von diesen Werkstätten nicht fordern, Maßnahmen zur Löschung solcher Anzeigen im Internet zu ergreifen, wenn diese nicht in Auftrag gegeben worden sind. (Urteil C-179/15)
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