Jusletter IT

Gemeinnützige und mildtätige Stiftungen: Registerzugang mittels Internet(?) – Das Gemeinnützigkeitspaket 2015

  • Autor/Autorin: Christian Szücs
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: E-Commerce
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2016
  • Zitiervorschlag: Christian Szücs, Gemeinnützige und mildtätige Stiftungen: Registerzugang mittels Internet(?) – Das Gemeinnützigkeitspaket 2015, in: Jusletter IT 25. Februar 2016
Anders als Privatstiftungen werden Stiftungen nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz (BStFG) und nach den verschiedenen landesrechtlichen Bestimmungen nicht im Firmenbuch eingetragen. Jedoch werden für diese Rechtsträger ebenfalls Register geführt, in die rechtserhebliche Tatsachen eingetragen werden. Der Zugang zu Stiftungsdaten (Name, Sitz, Vertretungsorgane, etc.) war bislang schwer, da eine Registereinsicht mit wenigen Ausnahmen nicht über das Internet erfolgen konnte. Das Gemeinnützigkeitspaket 2015 hat für den Bereich der Bundesstiftungen insoweit eine Änderung gebracht, als seit dem 1.1.2016 Name, Sitz und Adresse einer Stiftung nach diesem Gesetz sowie die Namen der Vertretungsorgane einer solchen Stiftung in einem elektronischen, öffentlichen Verzeichnis einsehbar zu machen sind.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Das Register nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015
  • 2.1. Aufwertung des Registers
  • 2.2. Inhalt des Registers
  • 2.3. Einsicht in das Register
  • 2.4. Im Internet zu veröffentlichendes Verzeichnis
  • 3. Bewertung
  • 4. Literatur

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