Jusletter IT

Zentrale Wählerevidenz – nach mehr als 30 Jahren höchste Zeit für «Runderneuerung»

  • Autor/Autorin: Robert Stein
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: E-Democracy
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2016
  • Zitiervorschlag: Robert Stein, Zentrale Wählerevidenz – nach mehr als 30 Jahren höchste Zeit für «Runderneuerung», in: Jusletter IT 25. Februar 2016
Anfang der 1980er-Jahre wurde die Zentrale Wählerevidenz (ZWE) als einfache Datenbank ins Leben gerufen. Die im Rechenzentrum des Bundesministeriums für Inneres angesiedelte Datenbank war von Beginn an bis zur Gegenwart auf einer IBM-370-Großrechnerumgebung implementiert und beinhaltete eine primitive Aneinanderreihung der Daten der örtlichen Wählerevidenzen der einzelnen Gemeinden. Der bislang einzige Verwendungszweck für die Daten der ZWE war (und ist) die regelmäßige Versorgung der im Parlament vertretenen wahlwerbenden Parteien mit den aktuellen Daten der Wahlberechtigten. Plausibilitätsroutinen haben nichts daran geändert, dass seitens der Parteien immer wieder auf die mangelnde Datenqualität hingewiesen wurde. Der seit langem bestehende Wunsch von Bundesregierungen nach einem zentral geführten «Zentralen Wählerregister» war der Grund, warum man mit einer Reform immer wieder gezögert hat. Das Erfordernis einer Verfassungsmehrheit verhinderte jedoch konsequent die Umsetzung dieses Vorhabens. Im Jahr 2015 erschien es dessen ungeachtet unvermeidlich, die ZWE umfangreich zu «renovieren», ließ sich doch einerseits die Großrechnerumgebung nicht mehr länger aufrechterhalten und machte die Maßnahme andererseits eine unmittelbar geplante Gesetzesänderung, die eine Erweiterung der Möglichkeiten der ZWE in Richtung einer Abfragemöglichkeit im BMI sowie einer zentralen Plausibilitätsüberprüfung beinhalten sollte, wegen der erforderlichen verbesserten Datenqualität unumgänglich. Die neue Applikation ZWE, bei der weiterhin die Gemeinden Eigentümer der örtlichen Wählerevidenz-Daten sind und bei der diese Daten im Bundesministerium für Inneres weiterhin nur verwaltet werden, soll rechtzeitig vor der Bundespräsidentenwahl 2016 einsatzbereit sein. In die Applikation wird die nach dem Europa-Wählerevidenzgesetz durch das BMI zu führende «Zentrale Europa-Wählerevidenz» – eine aufgrund der Richtlinie 93/109/EG eingerichtete Datenbank der registrierten Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher sowie der registrierten, in Österreich wohnenden nicht österreichischen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger – miteinbezogen sein. Die Applikation wird zukünftig auch in Richtung eines vernetzten «Zentralen Wählerregisters» und einer damit verbundenen grundlegend modernisierten Administration von Volksbegehren skalierbar sein.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Alles dreht sich um eine Verfassungsbestimmung
  • 2. Der Ist-Zustand mit Blick auf Lösungen in anderen Ländern
  • 3. Der Idealzustand aus österreichischer Sicht
  • 4. Zwischen Ist-Zustand und Idealzustand – das Wahlrechtsänderungsgesetz 2015 als verfassungsrechtliche Gratwanderung
  • 5. Skalierbar in mehrere Richtungen

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