NDG: Bundesverwaltungsgericht bereit für neue Aufgaben
Das Bundesverwaltungsgericht ist bereit, die ihm zugeteilten Aufgaben im Rahmen des neuen Nachrichtendienstgesetzes per 1. September 2017 wahrzunehmen. Es passte hierfür seine Rechtsgrundlagen an und traf technische Massnahmen für den Austausch mit den involvierten Bundesstellen.
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