Verbrauchereigenschaft bei privater Nutzung eines Facebook-Kontos
EuGH – Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann sich Herr Schrems hinsichtlich der privaten Nutzung seines eigenen Facebook-Kontos auf seine Verbrauchereigenschaft stützen, um Facebook Ireland vor den österreichischen Gerichten zu verklagen. Herr Schrems kann sich jedoch in Bezug auf Ansprüche, die ihm von anderen Verbrauchern abgetreten wurden, nicht auf seine Verbrauchereigenschaft berufen. (Urteil C-498/16)
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