Datenschutz und Beweis bei Smartcars
Autonomes Fahren ist mit schwierigen Rechtsfragen verbunden. Dieser Beitrag geht auf die datenschutzrechtliche Qualifikation von Sensordaten ein und zeigt, dass seit dem Urteil des EuGH zu Breyer eine differenzierte Betrachtungsweise erforderlich ist. Zudem wird erläutert, unter welchen Umständen rechtswidrig erlangte Aufzeichnungen im Verwaltungsverfahren als Beweismittel verwertet werden dürfen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Datenschutz
- 2.1. Schutzbereich des DSG
- 2.2. Personenbezug
- 2.3. Fazit
- 3. Der Beweis im Verwaltungsverfahren
- 4. Wem gehören die Daten?
- 5. Zweck behördlicher Verfahren
- 5.1. Waffengleichheit
- 6. Daten zur Zweckerreichung in grundrechtverträglicher Art
- 7. Fazit
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