Mit Schirm, Charme und Kamera – Verbotene Sendeanlagen i.S.d. § 90 TKG
Im Zuge der voranschreitenden technischen Entwicklung werden stets neue Geräte hergestellt, die verbotene Sendeanlagen i.S.d. § 90 TKG sein könnten. Der Beitrag stellt zunächst die Voraussetzungen des § 90 TKG dar, wobei auch Normzweck und Entstehungsgeschichte Berücksichtigung finden. Anschließend werden potentielle Spionagegeräte analysiert, die als verbotene Sendeanlage in Betracht kommen. Dabei wird – auch mit Blick auf die strafrechtliche Sanktionierung des Einsatzes verbotener Sendeanlagen zu Abhörzwecken – die Frage aufgeworfen, ob § 90 TKG in der digitalen Gesellschaft noch zeitgemäß ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Allgemeine Problemstellung
- 2. Voraussetzungen des § 90 TKG
- 2.1. Historische Entwicklung
- 2.2. Normzweck
- 2.3. Regelungsgehalt des § 90 TKG
- 2.4. Beispiele und Probleme
- 3. Zur strafrechtlichen Bewertung
- 3.1. § 90 TKG als inhaltlicher Ausgangspunkt
- 3.2. Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch (StGB)
- 4. Zusammenfassung und Ausblick
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