Abklärungen und Untersuchungen von Facebook nach geltendem Recht
Der Autor untersucht, ob das soziale Netzwerk Facebook die datenschutzrechtlichen Grundsätze de lege lata einhält, sowie die Möglichkeit von Abklärungen durch den eidgenössischen Datenschutzbeauftragten nach Art. 29 DSG. Im Ergebnis verletzt Facebook die Verhältnismässigkeit, die Einwilligung und die Zweckbindung der Datenbearbeitung. Gleichzeitig werden die Bedingungen der grenzüberschreitenden Datenbekanntgaben und registrierungspflichtigen Datensammlungen nicht erfüllt. Aufgrund der Ausgestaltung von Art. 29 DSG als Kann-Vorschrift werden jedoch keine Handlungen unternommen. Gerechtfertigt wird dies aus Kosten- sowie Rechtssicherheitsgründen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Geltungsbereich des DSG in Bezug auf Facebook
- 3. Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung
- 4. Treu und Glauben im Zusammenhang
- 5. Erforderlichkeit
- 6. Zumutbarkeit
- 7. Zweckbindung der Datenbearbeitung
- 8. Grenzüberschreitende Datenbekanntgabe
- 9. Datensicherheit
- 10. Zuständigkeit des EDÖB
- 11. Systemfehler
- 12. Registrierungspflichtige Datensammlung
- 13. Schlusswort
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