Eigentum an digitalen Daten im sachenrechtlichen Sinne
Digitale Daten stellen heutzutage Wirtschaftsgüter dar. Trotz des alltäglichen Gebrauchs von digitalen Daten, ist deren rechtliche Qualifikation bis heute nicht restlos geklärt. Vereinzelt wird vorgeschlagen, digitale Daten als Sachen im Sinne des ZGB zu behandeln. Dieser Vorschlag wird im vorliegenden Beitrag aufgegriffen und aus einer sachenrechtlichen Perspektive analysiert.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- A. Der Begriff des digitalen Datums
- B. Der Begriff der Sache
- II. Die sachenrechtliche Qualifikation von Daten
- A. Folgen einer sachenrechtlichen Qualifikation von Daten
- B. Ausgewählte Beispiele sachenrechtlicher Vorgänge
- 1. Verfügungs- und Ausschliessungsrecht
- 2. Tradition
- 3. Verarbeitung
- 4. Verbindung und Vermischung
- 5. Ersitzung
- III. Fazit
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