Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar
BGH – Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juli 2018 entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben. (Urteil III ZR 183/17)
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