Zustimmung des Urhebers bei Einstellung eines Fotos auf anderer Webseite
EuGH – Die Einstellung einer Fotografie, die mit Zustimmung des Urhebers auf einer Website frei zugänglich ist, auf eine andere Website bedarf einer neuen Zustimmung des Urhebers. Denn durch ein solches Einstellen wird die Fotografie einem neuen Publikum zugänglich gemacht. (Urteil C-161/17)
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