Grenzen der zeitlichen Konsolidierung
Die elektronische Konsolidierung stößt bei der Darstellung des Beginns und des Endes der Wirksamkeit eines Gesetzes an ihre Grenzen. Zum Beispiel dann, wenn der Beginn der Wirksamkeit einer Bestimmung nicht an ein – von vornherein – bekanntes Datum sondern an ein Ereignis geknüpft ist. Und: Die zeitliche Geltung einer Bestimmung kann bei einigen Datenbanken nicht in seiner Differenzierung «Bedingungs- und Rechtsfolgenbereich» dargestellt werden. Es wird weiters zur Diskussion gestellt, inwieweit die Zeitdimension von Rechtsdokumenten zusätzlich visuell explizit gemacht werden kann.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Dokumentation ohne Zeit – Gesetzesausgabe in Buchform
- 3. Dokumentation von Zeit im RIS und in der SozDok
- 3.1. In- und Außerkrafttreten bei Eintritt eines Ereignisses
- 3.2. Differenzierte Betrachtung des In- und Außerkrafttretens eines Gesetzes (Bedingungs- und Rechtsfolgenbereich)
- 3.3. Übergangsbestimmungen
- 4. Diskussion: Visualisierung als neue Option?
- 4.1. Verknüpfung von materieller Änderung mit Schlussbestimmungen
- 4.1.1. Situativer Zugang
- 4.1.1.1. Übergangsbestimmungen
- 4.1.1.2. In- und Außerkrafttreten bei Eintritt eines Ereignisses
- 4.2. Differenzierung der Metadaten «Inkrafttreten» und «Außerkrafttreten» in Bedingungs- und Rechtsfolgebereich
- 5. Exkurs: Inkrafttreten von Inkrafttretensbestimmungen
- 6. Schlussbemerkung
- 7. Literatur
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