Jusletter IT

Normenkonforme Zertifizierung zum Datenschutzbeauftragten

  • Autoren/Autorinnen: Galileo Fasching / Manfred Wöhrl / Norbert Palecek
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2018
  • Zitiervorschlag: Galileo Fasching / Manfred Wöhrl / Norbert Palecek, Normenkonforme Zertifizierung zum Datenschutzbeauftragten, in: Jusletter IT 22. Februar 2018
Unter Zertifizierung versteht man die Überprüfung und Bestätigung der Richtigkeit eines Dokumentes oder einer Qualifikation durch eine unabhängige Instanz. Diese kann von staatlicher Stelle definiert, von Organisationen aber auch Firmen für interne Produkte oder Leistungen benannt werden. Als Basis für die Durchführung der Zertifizierung durch eine akkreditierte oder benannte Prüfstelle können allgemein anerkannte Dokumente oder Leistungsbeschreibungen dienen, aber auch Normen oder anerkannte Standards der Industrie. Besonders für die ab 25. Mai 2018 geltende EU-DSGVO ist es für internationale sowie nationale Gremien eine Herausforderung, die Basis für eine europaweit anerkannte Zertifizierung für Datenschutzbeauftragte zu schaffen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Grundlagen der normenkonformen Zertifizierung
  • 2.1. Wie entstehen Normen?
  • 2.1.1. Nationale Normen
  • 2.1.2. Internationale Normen
  • 2.2. Vorgaben der EU
  • 2.2.1. Article-29 Working Party
  • 2.2.2. Empfehlungen der ENISA
  • 2.3. Nationale Basisnormen für die EU-DSGVO in Österreich
  • 3. Begriffsdefinitionen: Zertifizierung und Datenschutzbeauftragter
  • 3.1. Zertifizierung
  • 3.2. Datenschutzbeauftragter
  • 4. Bedeutung der Zertifizierung des Datenschutzbeauftragten für die Arbeitswelt
  • 4.1. Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten
  • 4.2. Qualitätssteigerung durch interne oder externe Beratung
  • 4.3. Datenschutzmanagementsysteme zum Abbilden von Prozessen
  • 4.4. Vorteile für Organisationen
  • 5. Fazit

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