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Urheberschutz für militärische Lageberichte oder Informationsfreiheit – die Afghanistan-Papiere auf dem Weg nach Luxemburg

  • Autor/Autorin: Clemens Thiele
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: Urheberrecht
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2018
  • Zitiervorschlag: Clemens Thiele, Urheberschutz für militärische Lageberichte oder Informationsfreiheit – die Afghanistan-Papiere auf dem Weg nach Luxemburg, in: Jusletter IT 22. Februar 2018
Ausgangspunkt der Überlegungen zum Verhältnis zwischen Urheberrecht und Meinungsfreiheit bildet ein Vorlagebeschluss des BGH (I ZR 139/15) an den EuGH. Zu beantworten sei, ob die Grundrechte der Informations- oder Pressefreiheit Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung ihrer Werke außerhalb der in Art. 5 Abs. 2 und 3 der RL 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen rechtfertigen können.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ausgangsfall
  • 2. Die Entscheidung des Gerichts
  • 3. Urheberrechtlicher Schutz für militärische Geheimnisse
  • 4. Die Meinungsfreiheit im Urheberrecht
  • 5. Exkurs: Schutz militärischer Geheimnisse nach der DS-GVO und deren Veröffentlichung i.S.d. Meinungsfreiheit
  • 5.1. Datenschutzrechtliches Medienprivileg
  • 5.2. Anwendung des Medienprivilegs
  • 6. Eigene Stellungnahme
  • 7. Zusammenfassung
  • 8. Literatur

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