Jusletter IT

Wenn einer eine Reise tut …

… stellt er sich die Frage, wie Mobilitätsdienste die technischen und organisatorischen Maßnahmen der DSGVO umsetzen können.

  • Autoren/Autorinnen: Galileo Fasching / Árpád Geréd
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: E-Commerce
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2018
  • Zitiervorschlag: Galileo Fasching / Árpád Geréd, Wenn einer eine Reise tut …, in: Jusletter IT 22. Februar 2018
Artikel 24 DSGVO sieht die Evaluierung, Umsetzung und Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen vor. Mobilitätsdienste wie beispielsweise AirBnB und mytaxi verarbeiten viele verschiedene Datenkategorien (Zahlungsmittel, Bewegungshistorie/Reisehistorie, Präferenzen, Gesundheitsdaten/behindertengerechte Diensteerbringung) über ihre Nutzer. In der Praxis sind unter anderem datenschutzfreundliche Voreinstellungen, Zustimmungserklärung, Wahrung der Betroffenenrechte, Verhalten im Schadensfall, Auftragsverarbeiter, Verfahrensverzeichnis und die Folgeabschätzung bedeutsam.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Dienstleister
  • 2.1. mytaxi
  • 2.2. AirBnB
  • 2.3. Hallermobil
  • 3. Rechtliche Analyse
  • 4. Fazit

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