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Artikel von

Robert Stein

  • «Volksbegehren goes online»

    Die Bundesregierung hat angekündigt, im Rahmen des sog. Direkte-Demokratie-Pakets eine grundlegende Reform des seit den 1960er-Jahren weitgehend unverän-dert gebliebenen Volksbegehrens in die Wege zu leiten. Hierzu ist es notwendig, ne-ben dem seit etwa zehn Jahren bestehenden Zentralen Melderegister eine weitere vom BM.I gehostete zentrale Datenbank, nämlich das «Zentrale Wählerregister» («ZeWaeR» genannt), zunächst in der Rechtsordnung zu implementieren und in der Folge in die Praxis umzusetzen. Mit dem ZeWaeR sollen Bürgerinnen und Bürger, die einem Volksbegehren seine Einleitung ermöglichen wollen oder die dieses mit ihrer Unterschrift unterstützen wollen, in Hinkunft nicht mehr gezwungen sein, deshalb ihre Hauptwohnsitz-Gemeinde aufzusuchen. Vielmehr werden sie – so das Projekt in die Praxis umgesetzt werden kann – diese Vorgänge auf jeder österreichischen Ge-meinde erledigen können. Es soll aber auch möglich sein, ein Volksbegehren online zu unterstützen, wobei mit Blick auf einen größtmöglichen Schutz vor Missbrauch beabsichtigt ist, jegliche Online-Unterstützungen an eine digitale Signatur zu knüp-fen. Somit soll – nach Schaffung der Möglichkeit, eine Europäische Bürgerinitiative via Internet zu unterstützen – erstmals auch ein innerstaatliches Instrument der di-rekten Demokratie «online gehen». Nicht nur, dass das ZeWaeR mannigfache Ver-einfachungen auch für die Behörden mit sich bringen wird, wurde schon bei der Konzipierung auf eine größtmögliche Skalierbarkeit geachtet: Leicht lässt es sich bewerkstelligen, auch andere Instrumente der direkten Demokratie mit einer ZeWa-eR-Unterstützung zu verknüpfen. weiter lesen
  • Die Rechtsakte zur Europäischen Bürgerinitiative – Offene Fragen und Risiken für Organisatoren

    Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist durch eine Verordnung des Parlaments und des Rates (Verordnung 211/2011) geregelt, wobei die 27 Mitgliedstaaten bis zum vollständigen Inkrafttreten am 1.4.2012 noch in Abhängigkeit von ihren Rechtsordnungen Umsetzungsrechtsakte zu beschließen haben. Ebenso hat die Europäische Kommission bis Ende 2011 noch technische Spezifikationen zu erlassen, welche ebenfalls erhebliche Wirkung auf das Funktionieren der EBI haben. Bereits heute ist absehbar, dass sich für Organisatoren Fragen stellen, die nach Art. 13 und 14 mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden sind. Da es sich bei den Organisatoren um natürliche Personen handeln muss, ist diese Haftung ggf. existenzbedrohend. Da die Verordnung den Spielraum für die Umsetzungsgesetzgebung wesentlich einschränkt und auf europäischer Rechtssetzungsebene keine weiteren Rechtsakte gesetzt werden, stellen die sich daraus ergebenden Lücken aus Sicht der Autoren eine große Gefahr dar. Dieser Beitrag analysiert die offenen Fragen und Risiken, welche mit der Sammlung von Unterstützungserklärungen in Papierform und in elektronischer Form verbunden sind. Die Risiken und die sich daraus ableitenden Haftungsfragen werden systematisch analysiert. Eine endgültige Beantwortung der Haftungsfragen bleibt vermutlich den Europäischen Gerichtshöfen vorbehalten. weiter lesen
  • EBI vor dem Start: Legistische Massnahmen zur Implementierung der Europäischen Bürgerinitiative in Österreich

    Das Jahr 2010 stand im Zeichen der Ausverhandlung einer Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative (EBI), eines neuen direkt-demokratischen Instruments der Europäischen Union (EU), das im Vertrag von Lissabon seinen Ursprung findet. Ein Jahr nach dem formellen Inkrafttreten der Verordnung wird diese ab 1. April 2012 überall in der Union ihre Geltung entfalten; bis dahin müssen in den einzelnen Mitgliedstaaten alle legistischen, technischen und infrastrukturellen Vorkehrungen getroffen worden sein. Da Unterstützungsbekundungen für eine Bürgerinitiative auch auf elektronischen Weg gesammelt werden können, wird erstmals auf EU-Ebene eine neuartige Form von „E-Participation“ stattfinden. Der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Einführung der Europäischen Bürgerinitiative in der österreichischen Rechtsordnung verankert werden soll, passierte am 2. Februar 2012 den Verfassungsausschuss des Nationalrates. weiter lesen
  • Europäische Bürgerinitiative – Rückblick und Ausblick aus österreichischer Position

    Nachdem im Jahr 2010 mit Input der 27 Mitgliedstaaten ein Entwurf zur Verordnung betreffend das EBI konzipiert und vom Europäischen Parlament verabschiedet worden ist, ist es 2011 nun Sache der Mitgliedstaaten, innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der Verordnung für eine verordnungskonforme Vollziehbarkeit der Europäischen Bürgerinitiative zu sorgen. Vieles konnte in den letzten Monaten klargestellt werden, bei einigen Merkmalen der Verordnung darf man gespannt sein, ob die Skepsis mancher Mitgliedsaaten in Hinblick auf eine ordnungsgemäße Vollziehbarkeit der Verordnung gerechtfertigt waren. weiter lesen
  • E-Voting im Rahmen der Wahlen zur Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft 2009

    Die Problemstellungen des Einsatzes von E-Voting bei den Hochschülerschaftswahlen 2009 waren vielfältig. Dieser Kurzbeitrag gibt einen Überblick über die Lösungsansätze. weiter lesen

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