Die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Incoming-Plattform
Einige Bemerkungen zur elektronischen Einbringung im österreichischen Finanzmarktaufsichtsrecht
Der österreichische Gesetzgeber hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) im Hinblick auf eine Reihe von Übermittlungen ermächtigt, mit Verordnung Regelungen betreffend die elektronische Einbringung vorzusehen. Die FMA hat aufgrund dieser Ermächtigungen die Verordnung über die elektronische Einbringung (FMA-Incoming-Plattformverordnung, kurz FMA-IPV) erlassen und eine entsprechende Plattform eingerichtet. Der Beitrag behandelt die Verordnungsermächtigungen, die auf ihrer Grundlage erlassene Verordnung sowie einige Besonderheiten des Verwaltungsverfahrensrechts im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung.
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