Jusletter IT

Begründung der gerichtlichen Entscheidungen unter besonderer Berücksichtigung der Situation in Slowenien

  • Kategorie: Kurzbeiträge
  • Region: Slowenien
  • Rechtsgebiete: Rechtstheorie
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2011
  • Zitiervorschlag: , Begründung der gerichtlichen Entscheidungen unter besonderer Berücksichtigung der Situation in Slowenien, in: Jusletter IT 24. Februar 2011
Die Begründung einer gerichtlichen Entscheidung muss (müsste) immer wenigstens zwei Gesichter haben. Einerseits ist da die Überzeugung des Richters, dass er recht hat: Ein guter und verantwortungsvoller Richter überlegt und erwägt und sucht den Punkt, wo er und sein Gewissen beruhigt sind, dass er sich richtig entschieden hat. Das ist die sogenannte innere Begründung des Urteils, die nicht unbedingt auch nach außen wirken wird. Wenn jedoch der Richter diese innere Beruhigung und Begründung nicht hat, stellt sich die Frage, ob er überhaupt urteilen kann. Darüber muss jedermann mit sich selbst übereinkommen. Für die Parteien von größter Bedeutung ist die äußere Begründung, die in der schriftlichen Begründung des Urteils angeführt ist. In der äußeren Begründung soll es keine leeren Stellen und Flecke geben, also Stellen, die der Richter »rechtlich fühlt«, aber sie später nicht erklärt. Die Elemente der Rechtsentscheidung können nicht nur erkannt und aus dem Lebensfall und dem Gesetz rekonstruiert werden, diese Elemente müssen auch – manchmal mehr und manchmal weniger – (mit)geschaffen, als solche anerkannt und dann auch nach außen rechtlich begründet werden.

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