Das Signaturgesetz
Das auf der europarechtlichen Signaturrichtlinie basierende Österreichische Signaturgesetz ist am 1.1.2000 in Kraft getreten. Das Signaturgesetz legt die technischen Sicherheitsanforderungen für die Erstellung sicherer elektronischer Signaturen fest und statuiert die organisatorischen und personellen Anforderungen an Zertifizierungsdiensteanbieter, die sichere Signaturverfahren bereitstellen. Weiters regelt das Signaturgesetz die Rechtswirkungen elektronischer Signaturen. Es bestimmt, dass die sichere elektronische Signatur in ihren Rechtswirkungen –abgesehen von abschließend genannten Ausnahmen – der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist und konkretisiert die Haftung der Zertifizierungsdiensteanbieter. Für einfache Signaturverfahren wird bestimmt, dass sie im Geschäftsverkehr und als Beweismittel zugelassen werden müssen. Zertifizierungsdiensteanbieter werden einem effektiven Aufsichtssystem unterstellt.
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