Die Haftung der nic.at und DENIC eGDer trügerische Frieden
Zuletzt ergingen sowohl in Österreich als auch in Deutschland höchstgerichtliehe Entscheidungen zur Frage der Haftung der Domain-Vergabestellen. Beide Entscheidungen stimmen mit der derzeit herrschenden Lehre überein. Damit scheint diese Rechtsfrage endgültig geklärt zu sein. Eine genauere Analyse der Entscheidungen, der tagtäglichen Vergabepraxis, der technischen Möglichkeiten und der Struktur der Domain-Vergabestellen zeigen allerdings auf, dass die Rechtslage eben nur geklärt zu sein scheint.
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